Wie sich der Brexit auf britische Immobilienbesitzer in Spanien auswirkt

Hallo und willkommen zurück zum Blog des Meridional-Teams. Dieses Mal befassen wir uns mit einem der Themen, die englische Immobilienbesitzer in Spanien nach dem Brexit am meisten betreffen.

Wie wir bereits wissen, verlässt das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 offiziell die EU. Dieser Austritt bringt eine Reihe von rechtlichen Änderungen mit sich, die Sie beachten müssen, wenn Sie nach dem Brexit eine Immobilie in Spanien besitzen.

Sowohl das Verfahren zum Erwerb von Eigentum als auch die Rechte der Eigentümer bleiben jedoch unverändert. Eigentumsrechte sind nie an den Aufenthaltsstatus gebunden.

Alle Immobilienbesitzer in Spanien haben nach dem Brexit die gleichen Rechte und Pflichten. Dies gilt unabhängig davon, woher sie kommen.

Was sind die steuerlichen Änderungen, die Sie beachten müssen, wenn Sie nach dem Brexit eine Immobilie in Spanien besitzen?

Obwohl aus Sicht der Immobilienbranche keine Änderung der Besteuerung für Nicht-EU-BürgerEs gibt jedoch Änderungen, die sich nach dem Brexit auf englische Immobilieneigentümer in Spanien auswirken, und zwar in Bezug auf den Einkommensteuersatz für Nicht-EU-Bürger, die eine Mietimmobilie besitzen.

Als Einwohner eines Nicht-EU-Landes wurde der Steuersatz von 19% auf das zu versteuernde Nettoeinkommen auf 24% auf den vollen Betrag der Miete in seiner Steuererklärung geändert. Dies geschah, nachdem der vorherige Steuersatz von 19% ausgelaufen war. Das alles geschah, als die Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 endete. 

Mit anderen Worten, der Steuersatz wird von 19% auf 24% erhöht, und darüber hinaus ist der Abzug von Ausgaben wie IBI, Reparaturen, Gemeinschaftskosten, Zinsen usw. nicht zulässig.

Dies liegt daran, dass Spanien, wie auch andere EU-Länder, zwischen Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, und Nicht-EWR-Staaten unterscheidet.

Um diesen Punkt besser zu verstehen, werden wir ein vereinfachtes Beispiel nehmen.

Während der Ferienzeit wurden sechs Monate lang Einnahmen von 1.000 € pro Woche erzielt, was einem Bruttoeinkommen von 24.000 € pro Jahr entspricht.

Bei Ausgaben in Höhe von 14.000 € und ohne Berücksichtigung von Freibeträgen wäre vor dem Brexit eine Steuerrechnung von 1.900 € zu zahlen gewesen.

Wenn Sie also nach dem Brexit eine Immobilie in Spanien besitzen, steigt dieser Betrag auf 5.760 €, d. h. auf das Dreifache.

Wie lange können Sie in Ihrer spanischen Immobilie bleiben?

Dies ist eine der Veränderungen, die der Brexit für Immobilienbesitzer in Spanien mit sich gebracht hat. Ab dem 1. Januar 2021 haben sich die Regeln für die Dauer Ihres Aufenthalts in Spanien geändert.. Innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen können Sie nicht mehr als 90 Tage am Stück bleiben.

Sie können sich also bis zu 90 Tage in Spanien aufhalten und müssen dann das Land verlassen. Danach können Sie erst wieder in den Schengen-Raum einreisen, wenn seit Ihrer Einreise nach Spanien 180 Tage vergangen sind. Dies gilt auch für andere Länder des Schengen-Raums.

Beachten Sie, dass die 90 Tage beginnen, sobald Sie in einem Schengen-Land ankommen. Das heißt, wenn Sie beispielsweise über Frankreich nach Spanien reisen, wird die Zeit, die Sie in Frankreich verbringen, auf die 90 Tage angerechnet.

Wenn Sie länger bleiben wollen, können Sie nicht länger bleiben. Sie können jedoch den 90-Tage-Zeitraum in kleinere Abschnitte unterteilen. Ein Beispiel wäre ein Aufenthalt von zwei Perioden von je 45 Tagen in Spanien.

Die Regierung könnte neue Gesetze einführen, um britische Hauseigentümer zu begünstigen. Ein Beispiel dafür wäre, dass sie mehr Zeit im Land verbringen dürfen. Bislang hat die Regierung jedoch noch keine neuen Vorschriften angekündigt.

Was passiert, wenn Sie nach dem Brexit offiziell in Spanien ansässig sind und dort eine Immobilie besitzen?

Wenn Sie eine spanische Aufenthaltsgenehmigung (bekannt als Tarjeta de Identidad de Extranjero/TIE) haben, wird Ihr Status durch das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geregelt. Das bedeutet, dass sich Ihre Rechte in Spanien und im Rest der EU nach dem Brexit nicht ändern.

Die spanische Aufenthaltsgenehmigung ist eine Identitätskarte, die derzeit für in Spanien ansässige Nicht-EU-Bürger ausgestellt wird. Der Ausweis gilt auch für Einwohner des Vereinigten Königreichs.

Es ist jedoch anzumerken, dass sich die Karte für britische Staatsangehörige leicht von der für andere Drittstaatsangehörige unterscheidet.

Britische Staatsangehörige haben daher einen einfacheren Weg zur Aufenthaltsgenehmigung als Einwohner anderer Nicht-EU-Länder. 

Britische Staatsbürger, die vor dem 1. Januar 2021 eine Aufenthaltserlaubnis besaßen, behalten ihre Rechte auf Aufenthalt, Arbeit, Studium und Sozialversicherung. Das heißt, solange sie vor diesem Datum in Spanien wohnhaft waren.

Für britische Staatsangehörige, die vor dem Inkrafttreten des Brexit keinen Aufenthaltstitel erworben hatten, gilt die allgemeine Ausländerregelung.

Obwohl für Kurzreisen kein Visum erforderlich ist, wird ein Register für Besucher aus visumfreien Nicht-EU-Ländern eingeführt. Für längere Aufenthalte müssen Sie ein Visum beantragen, wenn Sie sich länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Spanien aufhalten möchten. Es gibt mehrere Verfügbare Visumoptionen. Aber fast alle sind als Nicht-EU-Bürger nur sehr schwer zu bekommen. 

Visumarten in Spanien

Wenn Sie am 1. Januar 2021 nicht in Spanien wohnhaft waren, benötigen Sie ein Visum. Die einfachsten sind zu erhalten:

  • Aufenthaltsvisum für Investitionen oder Goldenes Visum
  • Visum für Unternehmerinnen und Unternehmer
  • Visum für einen befristeten Aufenthalt ohne Erwerbszweck

Aufenthaltsvisum für Investitionen oder Goldenes Visum

Es handelt sich um ein Aufenthaltsvisum, das einem Nicht-EU-Bürger erteilt wird, der beabsichtigt, eine bedeutende Investition in der spanischen Wirtschaft zu tätigen.

Das Visum ermöglicht dem Inhaber und seinen Familienangehörigen den Aufenthalt in Spanien und den visumfreien Zugang zum Schengen-Raum.

In den meisten Fällen wird das Goldene Visum Spaniens für den Kauf von Immobilien ausgestellt. Sie sind jedoch auch für Unternehmer erhältlich, die in ein spanisches Unternehmen investieren, weshalb sie auch als spanische Investorenvisa bezeichnet werden.

Wer kann ein Goldenes Visum für Spanien erhalten?

Um ein Goldvisum für Spanien zu erhalten, müssen Sie eine der folgenden Investitionen tätigen:

  • Erwerb von Immobilien in Spanien für einen Mindestwert von 500.000 Euro. Bei der Immobilie kann es sich um eine einzelne Einheit oder um mehrere Einheiten handeln, deren Gesamtwert nicht unter 500.000 Euro liegt.
  • Tätigen Sie eine Investition in spanische Staatsanleihen in Höhe von mindestens 2.000.000 Euro.
  • Kaufen Sie Anteile an einem Unternehmen oder leisten Sie eine Einlage bei einer spanischen Bank in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro.
  • Investition in ein neues Unternehmen, das Beschäftigungsmöglichkeiten bietet, zur wissenschaftlichen und/oder technologischen Innovation beiträgt und relevante sozioökonomische Auswirkungen auf das Gebiet hat, in dem das Unternehmen entwickelt wird.

Visum für Unternehmerinnen und Unternehmer

Mit dem Unternehmervisum können Sie sich für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren in Spanien aufhalten, wenn Sie ein innovatives Projekt starten, das für die Wirtschaft des Landes von Interesse ist.

In diesem Sinne handelt es sich um ein Visum für Gebietsfremde, die im EU-Gebiet (in unserem Fall in Spanien) ein Unternehmen gründen wollen, das dem allgemeinen Interesse dient.

Was verstehen wir unter allgemeinem Interesse?

Unternehmensprojekte müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen, um diese Art von Visum zu erhalten:

  • Schaffung von Arbeitsplätzen, zumindest auf lange Sicht
  • Sie muss gute Investitionsmöglichkeiten schaffen.
  • Hohes technologisches Niveau
  • Halten von Patenten.

Vorübergehender Aufenthalt ohne Erwerbszweck

Sie ist vielleicht am einfachsten zu erhalten und am attraktivsten, vor allem für britische Rentner.

Ein Visum für einen vorübergehenden nicht-erwerbsmäßigen Aufenthalt wird Personen erteilt, die nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt in Spanien zu bestreiten, ohne zu arbeiten oder zu studieren.  

Stattdessen müssen Sie nachweisen, dass Sie entweder durch Ersparnisse oder monatliche Einkünfte aus Renten oder Kapitalanlagen Ihren Lebensunterhalt unabhängig bestreiten können, während Sie in Spanien leben.

Das bedeutet, dass Sie als Einzelperson ein Jahreseinkommen von etwa 27.115 € (23.436 £) und als Paar 33.894 € (29.300 £) nachweisen müssen, um sich für diese Art von Visum zu qualifizieren.

Habe ich Anspruch auf kostenlose Gesundheitsversorgung, wenn ich einen ständigen Wohnsitz habe?

Britische Staatsbürger, die Rentner sind und Anspruch auf die britische NHS-Krankenversorgung haben, können ihren Anspruch auf kostenlose Gesundheitsversorgung mit Hilfe der S1 nach Spanien übertragen.

Bei diesem Verfahren müssen Sie Ihr Formular S1 beim INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social) in Spanien vorlegen. Zuvor müssen Sie beim spanischen Generalkonsulat in London ein Visum für einen nicht-erwerbsmäßigen Aufenthalt beantragt haben.

Britische Staatsbürger, die ihren Anspruch auf Krankenversicherungsschutz in ihrem Heimatland verloren haben und daher keinen Antrag auf S1 stellen können, haben über eine private Krankenversicherung Zugang zur medizinischen Versorgung.

Durch die Sondervereinbarung haben sie auch Zugang zur öffentlichen Krankenversicherung in Andalusien.

Was geschieht mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nicht in Spanien ansässig bin?

Die Gesundheitsversorgung kann dank der protokoll zur koordinierung der sozialen sicherheit des handelsabkommens und des königlichen gesetzesdekrets 38/2020Gebietsfremde können während ihres vorübergehenden Aufenthalts eine medizinische Notversorgung erhalten.

Sie benötigen lediglich eine kostenlose britische globale Krankenversicherungskarte (GHIC) oder eine gültige europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Die TSE-Karte ist bis zum 30. Juni 2021 oder bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, wenn dieses Datum nach dem 30. Juni 2021 liegt.

Inzwischen wissen Sie ein wenig mehr darüber, wie sich der Brexit auf englische Immobilienbesitzer auswirkt. Es gibt einige Änderungen bei Ihren Rechten und Pflichten, die Sie beachten müssen, wenn Sie nach dem Brexit eine Immobilie in Spanien besitzen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, Meridional wird Sie gerne informieren.

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