Wir von Meridional, Immobilienverwalter mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung an der Costa del Sol, wissen, dass die Verwaltung einer Immobilie aus dem Ausland kompliziert sein kann, insbesondere wenn es um steuerliche Fragen geht. Aus diesem Grund haben wir diesen Bereich geschaffen, in dem Sie nützliche und klare Informationen für ausländische Immobilienbesitzer finden können. Heute erläutern wir eines der am häufigsten gestellten Themen: die Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR).
Die meisten privaten Anfragen, die bei unserem Büro in Mijas Costa eingehen, haben mit den Steuern zu tun, die Ausländer in Spanien zu zahlen haben. Wenn Sie wissen möchten, welche Steuern, die Sie in Spanien betreffen, finden Sie unter diesem Link einen vollständigen Leitfaden.
Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR)
Wenn Sie als Ausländer eine Immobilie an der Costa del Sol besitzen, ist es wichtig, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten in Spanien verstehen, auch wenn Sie nicht dauerhaft hier ansässig sind. Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch die Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR) und hilft Ihnen, die Steuervorschriften auf einfache und klare Weise einzuhalten.
Was ist die IRNR und wer ist davon betroffen?
Die IRNR ist die Steuer, die auf das Einkommen von Personen erhoben wird, die nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, aber in Spanien Immobilien besitzen oder Einkommen erzielen. Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber weniger als 183 Tage im Jahr hier verbringen, gelten Sie für Steuerzwecke als Nichtansässiger und werden nach dieser Regelung besteuert.
Wann muss ich die IRNR zahlen?
Sie müssen die IRNR unabhängig davon zahlen, ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder nicht. Selbst wenn Sie keine Mieteinnahmen erzielen, bedeutet die einfache Tatsache, dass Sie Vermieter sind, dass Sie eine "mutmaßliche Miete" angeben müssen, eine Art fiktiver Wert für die mögliche Nutzung der Immobilie.
Fordern Sie ein Beratungsgespräch mit unseren Experten an, um etwaige Zweifel oder Fragen zu klären. erhalten Sie eine persönliche Beratung über Ihre steuerlichen Pflichten, indem Sie hier klicken.
Wie wird die IRNR berechnet?
Es gibt zwei Hauptsituationen:
- Wenn die Immobilie nicht vermietet ist:
- Die Steuer wird auf der Grundlage einer unterstellten Miete berechnet, die einen Prozentsatz des Katasterwerts der Immobilie darstellt. Dieser Prozentsatz beträgt in der Regel 2%, kann aber auf 1,1% gesenkt werden, wenn der Katasterwert innerhalb der letzten zehn Jahre revidiert wurde.
- Praktisches Beispiel:
- Wenn Ihre Immobilie einen Katasterwert von 150.000 € hat und in den letzten zehn Jahren nicht verändert wurde, beträgt die unterstellte Miete 1.650 € (150.000 x 1,1%). Auf diesen Betrag müssen Sie 19% zahlen, wenn Sie in der Europäischen Union ansässig sind, oder 24%, wenn Sie in einem Nicht-EU-Land ansässig sind (wie das Vereinigte Königreich nach dem Brexit).
- Wenn Sie die Immobilie mieten:
- In diesem Fall werden Sie auf das Nettoeinkommen aus der Miete besteuert. Wenn Sie in der EU ansässig sind, können Sie Ausgaben wie Grundsteuer, Versicherungen, Wartungsdienste usw. absetzen. Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, können Sie diese Ausgaben nicht absetzen und zahlen Steuern auf das Bruttoeinkommen. Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, können Sie diese Ausgaben nicht absetzen und zahlen Steuern auf das Bruttoeinkommen.
- Praktisches Beispiel für die Vermietung:
- Angenommen, Sie vermieten Ihre Immobilie für 12.000 € pro Jahr und die abzugsfähigen Ausgaben belaufen sich auf 3.000 €. Wenn Sie in der EU ansässig sind, werden die verbleibenden 9.000 € (12.000 € - 3.000 €) mit 191 TP3T besteuert. Wenn Sie jedoch im Vereinigten Königreich ansässig sind, werden die 12.000 € mit 24% besteuert.
Pflichten und Fristen für die Einreichung des IRNR
Die Steuer wird mit dem Formular 210 erklärt, das jährlich eingereicht werden muss, wenn die Immobilie nicht vermietet ist. Bei Vermietung war dies bis 2023 vierteljährlich vorgeschrieben, aber ab 2024 kann eine einzige Erklärung am Ende des Jahres abgegeben werden.
Es ist wichtig, dass Sie die Fristen einhalten, um Strafen zu vermeiden. Sie haben bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit, um Ihre Erklärung für das vorangegangene Steuerjahr abzugeben.
Überlassen Sie die Einreichung Ihrer IRNR den Experten von Meridional und stellen Sie sicher, dass Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen ohne Komplikationen nachkommen. Kontaktieren Sie uns hier.
Unbeliebte Verpflichtungen: Die IRNR
Der Besitz einer Immobilie in Spanien, auch wenn Sie nicht ansässig sind, bringt bestimmte steuerliche Verpflichtungen mit sich, die Sie nicht ignorieren können. Die IRNR ist eine davon, und je nachdem, ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder nicht, wird sie auf unterschiedliche Weise berechnet. Es ist immer ratsam, sich über diese Vorschriften auf dem Laufenden zu halten und im Zweifelsfall die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.
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Der Besitz einer Immobilie in Spanien, auch wenn Sie nicht ansässig sind, bringt bestimmte steuerliche Verpflichtungen mit sich, die Sie nicht ignorieren können. Die IRNR ist eine davon, und je nachdem, ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder nicht, wird sie auf unterschiedliche Weise berechnet. Es ist immer ratsam, sich über diese Vorschriften auf dem Laufenden zu halten und im Zweifelsfall die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.
Hier haben Sie auch eine eine vollständige Übersicht über die Steuern, die Sie als Ausländer in Spanien zahlen müssen.