Sind wetterbedingte Schäden in Wohnungseigentümergemeinschaften versichert?

Willkommen zurück auf dem Blog von Meridional. Heute beschäftigen wir uns mit Schäden, die durch Wetterereignisse (Regen, Schnee, Hagel usw.) in Wohnungseigentümergemeinschaften entstehen, und der Frage, ob diese durch die Versicherung abgedeckt sind.

In Andalusien ist eine Versicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auf den Abschluss einer solchen Versicherung verzichten sollte; sie ist zum Wohle der Gemeinschaft selbst sehr empfehlenswert. Andererseits bedeutet der Abschluss einer Versicherung nicht immer, dass man im Falle von Schäden, die durch solche Wetterereignisse entstehen können, völlig beruhigt sein kann.

Die Auswirkungen von Wetterschäden

Die durch diese Wetterereignisse verursachten Schäden können zu zahlreichen Konflikten, Meinungsverschiedenheiten oder Missverständnissen zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft und der Versicherungsgesellschaft führen.

Tatsächlich kommt das häufiger vor, als man vielleicht denkt. Ereignisse wie Regen, Hagel oder Schnee können in der Versicherungspolice einer Eigentümergemeinschaft in unterschiedlichem Umfang abgedeckt sein oder auch nicht. Und es gibt nicht nur Unterschiede hinsichtlich der Art des auftretenden Wetterphänomens, sondern auch hinsichtlich der Intensität, mit der es auftritt und uns betrifft.

Viele Klauseln in den Versicherungspolicen von Wohnungseigentümergemeinschaften sehen vor, dass das Überschreiten – oder Nichtüberschreiten – bestimmter Intensitätsstufen dieser Ereignisse eine Voraussetzung dafür ist, welche Art von Entschädigung oder Schadenersatz wir erhalten. In solchen Fällen entscheiden die zuständigen Behörden sowie die vorgelegten und validierten Nachweise darüber, ob die durch das Ereignis erreichten Werte den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Werten entsprechen oder nicht.

Oftmals ist den Gemeinden ein sehr wichtiger und grundlegender Umstand nicht bekannt: Bestimmte meteorologische, geologische oder seismische Ereignisse sind direkt durch das Versicherungsausgleichskonsortium (CCS) versichert und nicht direkt durch ihre Versicherungsgesellschaft.

Grundlegender Versicherungsschutz für die Eigentümergemeinschaft

Versicherungen und das Vorgehen bei wetterbedingten Schäden – seien diese nun geringfügig oder schwerwiegender – fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich des Vorsitzenden der Eigentümergemeinschaft, der die Vorgehensweise kennen muss, um den Schaden der Versicherung zu melden, oder – sofern dies mit dem Verwalter so vereinbart wurde – dafür sorgen muss, dass dieser die Formalitäten bei der Versicherungsgesellschaft einleitet.

Aber es ist der Präsident, der den Inhalt der Police genau kennen muss, also ihre Klauseln, Bedingungen und Garantien.

In der Regel sehen solche Policen einen Versicherungsschutz gegen folgende wetterbedingte Schäden vor:

– Regen. In der Regel wird eine maximale Niederschlagsintensität festgelegt, und es werden die dadurch möglicherweise verursachten Überschwemmungen berücksichtigt.

– Schnee. In der Regel wird keine Intensitätsklausel vereinbart. Ein Bereich, in dem Schäden durch Schneelast und das damit verbundene Übergewicht abgesichert werden müssen, ist der Dachstuhl von Häusern, insbesondere wenn dieser nicht ausreichend dafür ausgelegt ist.

– Hagel. Eine übliche Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Hagel verursacht werden können.

– Wind. Versicherungsgesellschaften leisten in der Regel keine Entschädigung bei Windgeschwindigkeiten, die eine bestimmte Grenze nicht überschreiten; dies variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Police.

– Blitzschlag. Sollte das Gebäude von einem Blitz getroffen werden, gehen die Reparaturkosten zu Lasten der Versicherungsgesellschaft.

Daher ist es unerlässlich, alle Vertragsklauseln zu kennen – sowohl die allgemeinen als auch die besonderen –, um genau zu wissen, welche Aspekte durch eine Entschädigung abgedeckt sind und welche Grenzen dabei gelten.

Wie bereits erwähnt, sind in erster Linie der Vorsitzende oder der Geschäftsführer (sofern dies im Rahmen der Dienstleistungen so vereinbart wurde) dafür zuständig, den gesamten Prozess von der Vertragsabschlusse bis zur Bearbeitung von Schadensfällen zu verwalten und dafür zu sorgen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.

Versicherungen und Versicherungsschutz bei wetterbedingten Schäden

Der Versicherungsschutz umfasst nicht immer alle Arten von Schäden, die durch Unwetter verursacht werden, da bestimmte Schadenshöhen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

In solchen Fällen ist der Versicherungsausgleichskonsortium übernimmt den Versicherungsschutz. Diese Maßnahme kann bei Erdbeben, Tsunamis, Vulkanausbrüchen, dem Einschlag von Himmelskörpern, außergewöhnlichen Überschwemmungen oder schweren Unwettern zur Anwendung kommen.

Im Gegensatz zu den Versicherungsgesellschaften, die die Möglichkeit haben, Handwerker zum Wohnsitz des Versicherten zu schicken, zahlt das Konsortium den Entschädigungsbetrag in bar aus. Jeder Einzelne muss sich anschließend an die entsprechenden Fachleute wenden und die erforderlichen Arbeiten durchführen lassen.

Wenn das Versicherungskompensationskonsortium im Falle außergewöhnlicher Risiken und bei der Ausweisung eines Katastrophengebiets tätig wird, erfolgt die Auszahlung unverzüglich, wodurch den Betroffenen eine zusätzliche finanzielle Atempause für den wirtschaftlichen Wiederaufbau gewährt wird.

Denke daran: Der Versicherungsausgleichsverband gewährt nur dann Versicherungsschutz, wenn du eine Versicherung abgeschlossen hast, die diese Ausnahmen abdeckt. Sollte ein Gebiet zum Katastrophengebiet erklärt werden, kannst du auch ohne abgeschlossene Versicherung in den Genuss von Leistungen kommen, allerdings handelt es sich hierbei um einen Ausnahmefall, der von der Regierung abhängt.

Wir empfehlen dir daher, dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen deiner Eigentümergemeinschaft wissen, was die Versicherung für die Eigentümergemeinschaft umfasst und warum es so wichtig ist, dass sie auf dem neuesten Stand und so umfassend wie möglich ist.

Wir hoffen, dass dir all diese Tipps weitergeholfen haben und dir klar ist, dass eine Versicherung für die Eigentümergemeinschaft eine der besten Investitionen ist, die man tätigen kann.

In In Süddeutschland arbeiten wir mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften zusammen die Policen und den Kundenservice auf Spanisch und Englisch anbieten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen das bestmögliche Angebot unterbreiten können.

INTERESSANTE NACHRICHTEN


Nach oben scrollen